Vorgetäuschte Krankheit – Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug

Was tun bei Lohnfortzahlungsbetrug & Krankschreibungsbetrug?

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Das Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen eine Krankschreibung vorlegen, ist ein normaler Vorgang. Wenn die Erkrankung glaubhaft ist, ist nichts dagegen einzuwenden, dass ein Mitarbeiter ein paar Tage Zuhause bleibt und sich auskuriert. Besteht jedoch der konkrete Verdacht der auf Tatsachen beruht , dass ein an sich gesunder Mitarbeiter zum wiederholten Male die Firma durch sein Fernbleiben vom Arbeitsplatz mutwillig schädigt, sieht es schon anders aus. Das vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist Lohnfortzahlungsbetrug. Hier geht es keineswegs um ein Kavaliersdelikt, bei dem ein Vorgesetzter beide Augen zudrücken kann. Krankschreibungsbetrug und Lohnfortzahlungsbetrug sind Straftaten und kosten den Unternehmen eine Vielzahl an Ressourcen.

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Die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit ist auch in Zeiten, wo der allgemeine Krankenstand wegen der Angst um den Arbeitsplatz niedriger ist als in den Jahren zuvor, ein wirtschaftliches Problem. Wenn alljährlich zwischen 3 und 5 Prozent krankheitsbedingte Fehlzeiten in einem Unternehmen anfallen, kommt es zu erheblichen finanziellen Ausfällen. Dringend zu erledigende Arbeit bleibt liegen. Ablieferungs- und Fertigungstermine platzen und die Kollegen müssen Mehrarbeit leisten. Einen Entgeltfortzahlungsbetrug nachzuweisen ist allerdings nicht immer leicht. Es geht nicht darum, jedem krankgeschriebenen Arbeitnehmer zu unterstellen, er sei nicht wirklich krank. In der Regel muss man davon ausgehen, dass Krankschreibungen durch erfahrene Ärzte rechtmäßig und begründet erfolgen. Es ist daher juristisch unzulässig, gegen erkrankte Mitarbeiter, gegen die es keine begründeten Verdachtsmomente auf einen Lohnfortzahlungsbetrug gibt, vorzugehen oder sie heimlich auszuspionieren. Haben Sie jedoch den konkreten Verdacht der auf Tatsachen beruht über eine mit ärztlicher Hilfe vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit, sollten Sie als betroffener Unternehmer handeln. Sie beauftragen am besten sofort unsere Detektei Berlin. Ohne diskret und professionell vorgenommene Beweissicherung wird kein Unternehmer wirkungsvoll gegen Betrüger vorgehen können.

Lohnfortzahlungsbetrug mit erschlichener Krankschreibung?

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Warum betrügen einige Ihrer Mitarbeiter Ihre Vorgesetzten und Kollegen durch erschlichene Krankschreibungen? Möglicherweise halten Arbeitnehmer es für ihr gutes Recht, krank zu feiern. Wir haben hier oft Menschen vor uns, die sich bei Arbeitsüberlastung und Stress ein paar Tage aus dem Verkehr ziehen und ausruhen. Manche Mitarbeiter addieren auch so ein paar bezahlte Urlaubstage zu ihrem Lohn. Bleiben sie in dieser Zeit zu Hause und verhalten sich wie ein tatsächlich erkrankter Mensch, wird man ihnen nur schwer eine betrügerische Absicht nachweisen können. Häufig nehmen Mitarbeiter aber zu dem eine Krankheits-Auszeit, um unerlaubt anderen Tätigkeiten nachgehen zu können. Sie helfen zum Beispiel in einer anderen Stadt einem Verwandten beim Umzug oder Hausbau. In diesem Fall haben unsere Wirtschaftsdetektive es nicht so schwer wie in den anderen Fällen. Die Beweislage kann problemlos dokumentiert werden und ist meistens erdrückend. Unerlaubte Nebentätigkeiten, die erst durch eine Krankschreibung möglich werden, sind ein eindeutiger Fall von Lohnfortzahlungsbetrug . Die Erkrankung wurde nur vorgetäuscht oder ist weniger schwer, als dem Arzt geschildert wurde. Dafür können wir als Wirtschaftsdetektei, nach Möglichkeit, stichhaltige Beweise liefern. Im Namen unseres Auftraggebers observieren unsere Detektive den Verdächtigen. So können gegebenenfalls seine unerlaubten Nebentätigkeiten akribisch und gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Das ist wichtig, weil es wahrscheinlich ist, dass der beschuldigte Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht um eine Abfindung oder Wiedereinstellung klagen wird. Unsere Wirtschaftsermittler können in diesem Fall auch als Zeugen geladen werden.

Vorgetäuschte Krankheit?!

Diskrete Überprüfungen – Bei konkreten Verdachtsmomenten

Als Unternehmer erwarten Sie zu Recht von Ihren Mitarbeitern, dass diese ihre Leistungsbereitschaft gegen ein angemessenes Gehalt dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Wenn es unter bestimmten Mitarbeitern einen auffallend hohen Krankenstand zu verzeichnen gibt, sind diskrete Überprüfungen angezeigt. Krankschreibungs- oder Lohnfortzahlungsbetrug müssen aber nicht notwendigerweise vorliegen. Es können auch krankmachende Umstände am Arbeitsplatz zum Auslöser einer Erkrankungswelle werden. Kann dies ausgeschlossen werden und ist der Krankenstand unter bestimmten Mitarbeitern unverändert hoch, muss man von Krankschreibungsbetrug ausgehen. Er dient besonders im Fall einer lukrativen Nebentätigkeit der persönlichen Bereicherung Ihres Mitarbeiters und schadet dem Unternehmen. Abgesehen davon belastet es das Betriebsklima, wenn andere wegen krankfeiernder Mitarbeiter überlastet werden. Gerade weil die Dunkelziffer bei einen Lohnfortzahlungsbetrug bzw. Krankschreibungsbetrug hoch ist, sollte jedem konkreten Verdacht nachgegangen werden.

Unsere Wirtschaftsdetektei aus Berlin ermittelt in Ihrem Auftrag, ob die Krankschreibung zu Recht besteht bzw. ob bestehende Verdachtsmomente auf einen Lohnfortzahlungsbetrug durch eine vorgetäuschte Krankheit bestätigt oder gar entkräftet werden können.

Detektei Taute® wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

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