Sozialbetrug aufklären – Erschleichung von Sozialleistungen

Leistungsmissbrauch durch Falsche Angaben – Verbotene Nebentätigkeit

Sozialbetrug aufklären, aufdecken und beweisen! Gerade auch medial immer wieder in den Vordergrund gerückt ist die Thematisierung möglicher Zuwanderungswellen aus krisengebeutelten Ländern. Oftmals wurde der Verdacht geäußert, diese kämen nur, um Sozialbetrug zu begehen. Dieser Begriff birgt Zündstoff, denn es handelt sich um einen Betrug an der Gesellschaft und kann auch durch das Strafgesetzbuch geahndet werden.


  • Betrug nach StGB 263


  • Missbrauch von Arbeitsentgelt nach StGB 266a

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Viele Varianten des Betruges

Das Problem ist: Viele Sozialbetrüger sehen sich nicht als solche an. Für sie ist diese Straftat eher ein Kavaliersdelikt. Man fühlt sich gegenüber einem Amt, das einem einen gefühlten Schaden zufügt oder einem Arbeitgeber, der einem vermeintliche Rechte verweigert, im Recht, sich zu wehren. Man verschweigt beispielsweise einen Nebenjob, obwohl man diesen wegen der Bewilligung von Hartz IV angeben müsste. Man macht falsche Angaben zur gezahlten Miete oder gibt eine mit in der Wohnung lebende Lebensgefährtin, die Hauptmieterin ist, als Vermieterin aus. Das Erschleichen von Leistungen der öffentlichen Hand ist strafbar. Oftmals wird naiv vorgegangen, manchmal aber auch mit krimineller Energie. Wenn ein arbeitsloses Ehepaar beispielsweise Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II erhält und vorgibt, getrennt zu leben, erhält es höhere Leistungen. Deckt unsere Detektei Berlin aber auf, dass das Paar sich aber tatsächlich eine Wohnung teilt und die behauptete Wohnung des „getrennt lebenden“ Ehemannes vermietet, liegt eindeutig kriminelle Energie vor. Die Behörden behelfen sich zur Verhinderung und Aufdeckung solcher Tatbestände mit zunehmendem Datenaustausch. Arbeitgeber beauftragen unsere Wirtschaftsdetektei mit der Ermittlung. Auch Schwarzarbeit ist unter Umständen Sozialbetrug. Arbeitslose dürfen Geld verdienen, wenn sie Leistungen beziehen. Sie müssen den Verdienst aber korrekt angeben. Oft liegt es leider auch im Interesse der Arbeitgeber, einem Mitarbeiter Nachweise für eine geringfügige Tätigkeit auszustellen, ihn tatsächlich aber voll arbeiten zu lassen und schwarz zu bezahlen.

Detektivische Ermittlungen – Sozialbetrug aufklären

Betrug beispielsweise zulasten der öffentlichen Kassen bedeutet strafrechtlich, dass bei gerichtsverwertbarem Nachweis ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetruges eingeleitet wird. Es kann mit einer Freiheitsstrafe enden. Überzahlte Leistungen werden zurückgefordert. Oft müssen auch die Prozesskosten übernommen werden oder Konten werden beschlagnahmt. Eine akademische Karriere kann mit dem Nachweis von BAföG-Betrug beendet sein, sofern eine Detektei nachweisen kann, dass der BAföG-Bezieher ein Erbe, das auf Schweizer Konten liegt, verschwiegen hat. Mit einer Vorstrafe hat man keine Chance mehr im akademischen Bereich. Dass es zu einer eindeutigen Beweislage kommt, ist oft unseren erfahrenen Detektiven zu verdanken. Problematisch sind zum Beispiel Fälle, wo ein grenznah lebender Sozialleistungsbezieher im jenseits der Grenze liegenden Land gut verdient, dies aber den deutschen Behörden verschweigt. Innerhalb der EU ist der Datenabgleich noch nicht gut genug, um solche Fälle amtlicherseits aufzudecken. Auch Schwarzarbeit fällt oft eher durch Zufall auf. Unsere Ermittler begeben sich nach der Auftragserteilung in einem Verdachtsfall diskret auf die Spurensuche.

Sozialbetrug aufdecken in Form von:

    • gezielte Recherchemethoden
    • diskrete Befragungen
    • verdeckte Observationen
    • modernste technische Hilfsmittel
    • und gegebenenfalls internationale Kooperationen

und dokumentieren die erbrachten Erkenntnisse schriftlich, durch Dokumente und als Bildbeweis. Wenn beispielsweise einer Ihrer Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nachgeht, obwohl dies per Arbeitsvertrag untersagt ist, können Sie ihn gegebenenfalls kündigen oder verklagen. Gerade weil das Unrechtsbewusstsein bei Sozialbetrug klein ist, ist der wirtschaftliche Schaden so immens. Man hält es angesichts steigender Lebenshaltungskosten, kaum noch steigender Löhne und hoher Sozialabgaben geradezu für sein Recht, sich mit betrügerischen Methoden Vorteile zu verschaffen.

Haben Sie einen Verdacht?

Nicht immer verschleiern Sozialbetrüger ihre illegalen Taten. Manchmal protzen sie im Bekanntenkreis damit, die Ämter oder den Staat zu schädigen. Solchen Sozialbetrügern kommt man auch ohne detektivische Ermittlungsarbeit auf die Schliche. Sie stellen sich selbst ein Bein. Fakt ist aber auch, dass Sozialbetrug oft von Kollegen und Vorgesetzten gedeckt und begünstigt wird. Das macht den Nachweis schwierig, zumal es bei Schwarzarbeit keine Verträge gibt und viele Sozialbetrüger ihre Taten raffiniert tarnen. Wenn Sie sich nicht auf Kommissar Zufall verlassen möchten, sondern einen konkreten Verdacht oder Hinweis haben, kontaktieren Sie uns. Im Gespräch klären wir gezielt das vorliegende Anliegen und ermitteln für Sie. Zu unseren Auftraggebern zählen u.a. Versicherungen, Ämter, Banken und Unternehmen sprich Arbeitgeber. Sozialbetrug aufklären, aufdecken und beweisen – Kontaktieren Sie uns noch heute bei vorliegendem Verdacht. Wir stehen Ihnen beim Thema Sozialbetrug zur Seite.

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