Spesenbetrug bei der Reisekostenabrechnung bzw. Spesenabrechnung

Spesenritter werden nicht geduldet

Der Spesenbetrug ist eine Straftat, die der Arbeitnehmer zulasten seines Arbeitgebers begeht. Die Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zeigen, dass ein festgestellter Spesenbetrug eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Denn die Straftat des Spesenbetruges erschüttert nachhaltig das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns noch heute an!

030 74785062

Übermitteln Sie uns noch heute Ihr Anliegen!

info@diedetektei.eu

Auf einer Geschäftsreise können Kosten für Übernachtung, Bewirtung, Verpflegung, für das Benzin oder für das Zugticket entstehen. Gängige Praxis ist, dass der Arbeitnehmer die Begleichung der Rechnungsbeträge zunächst einmal aus eigener Tasche vorstreckt. Mit dem Einreichen der Quittungen und Belege und der Auflistung der gefahrenen Kilometer kann der Arbeitnehmer sich das Geld von seinem Arbeitgeber zurückerstatten lassen. Werden korrekte Abrechnungen und Belege eingereicht, ist dies vollkommen in Ordnung. Doch immer wieder zeigt sich, dass die Versuchung für Arbeitnehmer groß ist, die Spesenabrechnung zu seinem Vorteil zu „frisieren“. Die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß, überhöhte Beträge für die Dienstreise oder sogar privat verursachte Kosten beim Arbeitgeber abzurechnen. Dabei wird oft auch vor der Manipulation von Belegen und Unterschriften nicht zurückgeschreckt. Dem Unternehmen entsteht so ein finanzieller Schaden. Dazu kommt ebenfalls, dass solche Handlungen das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstören. Arbeitnehmer sollte sich bei der Reisekostenabrechnung bzw. Spesenabrechnung schließlich keine kriminellen Manipulationen, bzw. nicht den geringsten Schlendrian erlauben.

Kündigung bereits nach einmaliger Verfehlung möglich

Den Mitarbeitern sollte bewusst sein, dass sie ihre Abrechnung der Spesen vollkommen korrekt vorzunehmen haben. Allerdings sollten Arbeitgeber durch regelmäßige Kontrollen die eingereichten Abrechnungen überprüfen. So wird vorab deutlich gemacht, dass im Betrieb Lässigkeiten in der Spesenabrechnung nicht toleriert werden. Die Kontrollen disziplinieren und sorgen dafür, dass im Falle eines aufgedeckten Spesenbetruges nicht gesagt werden kann, die daraus folgende fristlose Kündigung sei eine Einzelmaßnahme und eine Willkür gegenüber einem bestimmten Mitarbeiter. Denn akzeptiert der Arbeitgeber fehlerhafte und nachlässig erstellte Reisekostenabrechnungen, so wird dies von den Mitarbeitern sehr schnell als dauerhafter Standard eingeordnet. Wenn der Maßstab durch intensive und regelmäßige Kontrolle von eingereichten Spesenrechnungen schon zur Prävention von Spesenbetrug hoch angesetzt wird, ist der gerichtliche Weg frei, sich als Arbeitgeber gegebenenfalls bereits nach einer einmaligen Verfehlung von dem betroffenen Mitarbeiter fristlos zu trennen.
Allerdings ist es nicht statthaft, bei betriebsbedingten Kündigungen, die in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht landen, unberechtigt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers durch Spesenbetrug zu behaupten und nachzuschieben.

Unterstützung bei Abrechnungsbetrug

Unsere Wirtschaftsdetektei bietet Arbeitgebern jede mögliche Unterstützung, um Abrechnungsbetrüger in ihrem Unternehmen dingfest zu machen. In der Praxis tritt Betrug bei der Abrechnung von Spesen hauptsächlich bei Außendienstmitarbeitern auf. Die Möglichkeiten, auf Kosten des Unternehmens zu hohe Beträge in Rechnung zu stellen, sind gerade bei Mitarbeitern im Außendienst besonders groß. Deshalb sind firmeneigene Mechanismen für die Plausibilitätskontrolle der eingereichten Kostenbelege und Kilometerangaben unverzichtbar, um eventuelles Fehlverhalten zu bemerken.
Spätestens wenn sich bei einem Mitarbeiter Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten bei den eingereichten Spesen zeigen, sollten Sie uns als Berliner Detektei einschalten. Wir haben uns darauf spezialisiert, die notwendigen Nachforschungen zu unternehmen. Damit die Erkenntnisse der Nachforschungen tatsächlich gerichtsverwertbar sind, sollten Sie als Arbeitgeber keine eigenen Untersuchungen anstellen. Wir sind in der Lage, legale Beweismittel durch legale Kontrollmechanismen zu beschaffen.

Spesenbetrug – Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Spesenbetrug bei der Spesenabrechnung – Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir analysieren gern, gemeinsam mit ihnen, die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen. Wir beraten Sie über unsere erprobten Maßnahmen, um Spesenbetrüger in Ihrer Firma zu entlarven. Die Experten in unserer Detektei kümmern sich kompetent um unklare Abrechnungen. Wir überprüfen nach Möglichkeit, bspw. in Form einer Observation, die Arbeitsleistung des betroffenen Mitarbeiters, kümmern uns so um genaue Daten, Uhrzeiten, die tatsächlich gefahrenen Kilometer, stattgefundene Kundenbesuche und überprüfen daraufhin die eingereichten Spesenausgaben auf Stimmigkeit. Unsere Mitarbeiter observieren für sie und ermitteln vor Ort. So können wir den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Spesenabrechnung mit gerichtsverwertbaren Beweisen bestätigen oder ausräumen.
Engagieren Sie unsere Wirtschaftsdetektei zur Klärung bei dem Verdacht auf Spesenbetrug. Wir unterstützen sie in Form von diskreten Ermittlungen zur Klärung von möglichen Unregelmäßigkeiten.

Betrug bei der Spesenabrechnung – Kontaktaufnahme!